Für viele Arbeitnehmer ist die Lohnabrechnung ein essenzielles Dokument. Es belegt nicht nur die absolvierte Arbeitszeit, sondern führt auch sorgfältig den Weg vom Brutto- zum Nettolohn auf - durch die genaue Aufschlüsselung der Abgaben. Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellen sich gleichermaßen oft die Frage, ob die Ausstellung einer Lohnbescheinigung gesetzliche Pflicht ist.
Pflicht zur Lohnabrechnung
Inhaltsverzeichnis
Tatsächlich ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, eine Gehaltsabrechnung zu erstellen. Diese muss einige wichtige Angaben enthalten, unter anderem den berechneten Zeitraum und Angaben darüber, aus welchen Bestandteilen sich das Gehalt zusammensetzt.
Allerdings ist der Arbeitgeber nicht zur erneuten Erstellung einer Abrechnung verpflichtet, sondern nur dann, wenn sich die Angaben ändern. Allerdings wird in der Praxis in den allermeisten Fällen trotzdem eine regelmäßige, oft monatliche Abrechnung erstellt - egal in welcher Stadt Du auch arbeitest. Ob eine Lohnabrechnung in Hamburg, Köln oder Berlin erstellt werden muss - das spielt keine Rolle.
Wenn die Lohnabrechnung fehlt - Was ist zutun?
Trotz der gesetzlichen Verpflichtung kommt es immer wieder vor, dass die Lohnabrechnung fehlt oder vom Arbeitgeber nicht zur Verfügung gestellt wird. Das kann ein Versäumnis oder ein Versehen sein - in seltenen Fällen kann jedoch auch Absicht dahinterstecken.
Dennoch hat man als Arbeitnehmer das Recht auf eine Lohnabrechnung, und dieses Recht sollte man auch einfordern. Ein möglicher Grund dafür, dass Dir der Arbeitgeber keine Lohnabrechnung aushändigen möchte, liegt möglicherweise in den Sozialabgaben und Steuern. In diesem Fall bist Du als Arbeitnehmer in Schwarzarbeit beschäftigt. Hast Du diesen Verdacht, solltest Du das Thema ansprechen und weiter konsequent auf der Abrechnung beharren.
Sinn und Zweck der Lohnabrechnung
Grundlage der Abrechnung ist der vereinbarte Bruttolohn zwischen Ihnen als Arbeitnehmer und Ihrem Arbeitgeber. Dieser wird in festen Zeiträumen ausbezahlt, in der Regel monatlich. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, die fälligen Steuern und Sozialabgaben auf Ihren Lohn zu ermitteln.
Einen Teil der Beiträge zahlen Sie als Arbeitnehmer, einen Teil zahlt der Arbeitgeber selbst. Ebenso muss der Arbeitgeber die ermittelten Abgaben abführen, sodass der Arbeitnehmer lediglich den Nettolohn ausbezahlt bekommt. Damit Sie überprüfen können, dass die Berechnungen ihre Richtigkeit haben, dient die Lohnabrechnung als Dokumentation dieser Schritte.
Die Übermittlung der Abrechnung muss laut Gesetz in "Textform erfolgen" - dies kann entweder per Mail, über die Cloud oder als klassischer papierhafter Ausdruck erfolgen. Ob der Arbeitgeber diese Abrechnung selber erstellt oder dafür eine Fachfirma oder den Steuerberater beauftragt, spielt dabei keine Rolle.
Vorteile einer Lohnabrechnung
Die Lohnabrechnung kommt bei mehreren Gelegenheiten zum Einsatz. Sie ist Ihr Einkommensnachweis und dient beispielsweise bei der Steuererklärung dazu, die gezahlte Lohnsteuer zu ermitteln. Auch bei der Beantragung eines Darlehens fordern viele Banken die letzten Gehaltsabrechnungen an. Dafür ist es besonders wichtig, dass Sie eine lückenlose Dokumentation Ihres Gehalts haben. Beachten Sie dabei jedoch, dass der Arbeitgeber nur dann zur Erstellung einer neuen Lohnabrechnung verpflichtet ist, wenn sich Angaben ändern.
Fazit
Das Wichtigste noch mal zusammengefasst:
- Du als Arbeitnehmer hast ein Recht auf die Lohnabrechnung
- Diese muss für feste Zeiträume erstellt werden
- Die Abrechnung muss nicht zwingend jeden Monat erstellt werden, wenn sich an den Angaben bzw. dem Lohn nichts ändert
- Weigert sich der Arbeitgeber zur Erstellung der Abrechnung: Bleibe hartnäckig!